Kosten

Wir behandeln alle Patienten unabhängig der Versicherungsform(gesetzlich Versicherte,
Privatversicherte und Selbstzahler). Gesetzlich Versicherte haben nach geltenden
gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf eine "ausreichende,zweckmässige und
wirtschaftliche" Behandlung (Sozialgesetzbuch V).

Zahnärztliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden nach dem Bewertungs-
massstab zahnärztlicher Leistungen(BEMA)über die entsprechende Kasse abgerechnet.
Alle Leistung, die nicht in der BEMA enthalten sind, werden entsprechend der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)abgerechnet. Die Kosten ergeben sich aus dem
Schwierigkeitsgrad, dem Zeitaufwand und Umstand der Behandlung und können mit der
entsprechenden Begründung den 3,5 fachen Gebührensatz ergeben.

Vor Beginn der Behandlung bekommen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Durch die Zusammenarbeit mit einer renommierten Abrechnungsgesellschaft können wir
Ihnen unbürokratisch und schnell eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierung
anbieten.